MUSEUMSDORF VOLKSDORF 
  erleben, gestalten, erhalten 

Museumsordnung

Verehrte Besucher, wir begrüßen Sie sehr herzlich im Museumsdorf Volksdorf und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Bitte beachten Sie die folgende Hausordnung, die Hinweise zu Ihrer Sicherheit enthält und gewährleisten soll, dass Gebäude, Einrichtungen, Geräte und Tiere unbeschadet bleiben.

Das Museum ist außer montags von 09:00 Uhr bis 17:00 Uhr geöffnet. Sonderregelungen nur nach vorherigen Vereinbarung. Der Eintritt auf das Gelände ist frei. Die Besichtigung der Gebäude und Einrichtungen ist nur im Rahmen einer kostenpflichtigen Führung möglich. Für Veranstaltungen wie z. B. Feste, Gewerketage, Thementage, Märkte wird ein Eintrittsgeld erhoben. Das Museumsgelände ist Privatgelände. Das Betreten des Geländes geschieht auf eigene Gefahr.

Bitte beachten Sie folgende Hinweise:

1. Es herrscht Rauchverbot auf dem gesamten Museumsgelände und in allen Gebäuden.

2. Das Befahren des Museumsgeländes mit Kraftfahrzeugen und Fahrrädern ist nicht gestattet. Ausgenommen ist das kurzfristige Be- oder Entladen. Es gilt die StVO. Fahrräder bitte am Eingang neben dem Wagnerhof abstellen.

3. Das Museumsdorf ist kein Picknickgelände. Mitgebrachte Speisen können im kleinen Rahmen begrenzt unter freiem Himmel eingenommen werden. Abfälle und Sonstiges sind wieder mitzunehmen.

4. Umgang mit Tieren

Die Tiere dürfen nicht gefüttert werden. Bitte Abstand halten zu freilaufenden und angebundenen Tieren. Mit Rücksicht auf die Tiere nicht lärmen und rennen. Mitgebrachte Hunde müssen an der Leine geführt werden.

5. Abgesperrte Bereiche

Bereiche, die durch Zäune, Stangen oder Leinen abgesperrt sind, nicht betreten. Hinweise auf Zutrittseinschränkungen müssen eingehalten werden.

6. Betreten der Gebäude

Die Gebäude dürfen nur in Begleitung eines Museumsmitarbeiters, im Rahmen einer Führung mit Museumsführer oder fachkundiger Aufsicht betreten werden.

7. Bauliche Einrichtungen, Fahrzeuge, Geräte, Vorrichtungen und Maschinen dürfen nicht bestiegen und bespielt werden.

8. Sorgeberechtigte wie Eltern, Lehrer, Erzieher und andere Personen haben die ihnen Anvertrauten zu beaufsichtigen, um so Unfälle und Schäden zu vermeiden.

9. Verkehrs- und Rettungswege sind aus Sicherheitsgründen frei zu halten.

10. Von Besuchern ist den Anweisungen der Mitarbeiter des Museumsdorfs Folge zu leisten.
                                                                                                                              

Der Vorstand

Hamburg-Volksdorf, Juli 2019                                                                                                                                                                                     

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